Nachsorge

Die Krebsmedizin hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Sowohl die Tumoroperation als auch die Chemo- und die Strahlentherapie können Nachwirkungen haben, die sich zum Teil erst Jahre nach Abschluss der Krebsbehandlung zeigen. Deshalb werden Krebspatienten nach ihrer Therapie weiter medizinisch begleitet.

Ablauf und Ziele der Nachsorge

Zwar zielen vor allem die Chemotherapie und die Strahlenbehandlung darauf ab, die Tumorzellen zu schädigen und abzutöten, sie können aber auch die gesunden Körperzellen angreifen und in ihrer Funktion beeinträchtigen.

Möglicherweise auftretende Spätfolgen an den Organen frühzeitig zu entdecken, ist Ziel der Nachsorge. Abhängig von der Tumorart gibt es deshalb für Patienten spezielle Nachsorgeprogramme. Sie dienen dazu, den Gesundheitszustand des Patienten langfristig zu überwachen. Zeigen sich dabei Auswirkungen der Krebstherapie auf das Herz, die Nieren oder andere Organe, kann bei rechtzeitiger Diagnose durch geeignete Behandlungsmaßnahmen versucht werden, potenzielle Beeinträchtigungen und Komplikationen abzuwenden.

Ein weiteres Ziel der Nachsorgeprogramme ist, einen möglichen neuen Tumor, ein sogenanntes Rezidiv, frühzeitig zu entdecken. Ein Zweittumor kann auch in einem anderen Organ entstehen, was in den Nachsorgeuntersuchungen ebenfalls untersucht wird. Die meisten Krebserkrankungen gelten nach fünf Jahren ohne Rückfall als geheilt. Bei manchen Erkrankungen setzen Ärzte auch längere Zeiträume an, während bestimmte Tumorarten wie eine chronische Leukämie ein Leben lang untersucht und behandelt werden müssen.

Der zuständige Arzt

Der zuständige Arzt

Die Nachsorgeuntersuchungen können durch den Arzt erfolgen, der auch die Krebsbehandlung überwacht hat. Das ist allerdings kein Muss. Wenn die Behandlung zum Beispiel in einem weiter entfernt gelegenen Krebszentrum stattgefunden hat, kann auch ein niedergelassener Krebsarzt (Onkologe) in Wohnortnähe die Nachsorgebetreuung übernehmen.
In aller Regel wird das Thema Nachsorge vom behandelnden Arzt angesprochen, wenn die Krebstherapie abgeschlossen ist. Dann kann direkt auch festgelegt werden, welcher Arzt die Nachsorge koordinieren und überwachen soll.

Der Nachsorgeplan

Der Nachsorgeplan

Für jeden Patienten wird ein individueller Nachsorgeplan erstellt. Er sieht in aller Regel in den ersten fünf Jahren eine engmaschige Überwachung mit Nachsorgeuntersuchungen vor. Die Zeitabstände hängen vom jeweiligen Tumor und der erfolgten Behandlung ab. Nach fünf Jahren werden die Untersuchungsintervalle meist deutlich länger.

Bei jedem Nachsorgetermin wird eine eingehende klinische Untersuchung durchgeführt, bei der die allgemeine körperliche Verfassung des Patienten geprüft wird. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Tumorregion gelegt. Es wird sorgfältig untersucht, ob sich vielleicht ein Rezidiv entwickelt. Um dies auszuschließen oder frühzeitig zu bemerken, werden außerdem in regelmäßigen Abständen Röntgenaufnahmen der betroffenen Region gemacht. Eventuell kann alternativ oder zusätzlich eine Untersuchung mittels Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Kernspintomographie (MRT) sinnvoll sein.

Zur Nachsorge gehört in aller Regel auch eine gezielte Betreuung hinsichtlich der Krankheitsbewältigung. Nicht wenige Patienten sind auch im Nachhinein durch die Erkrankung noch massiv psychisch belastet. Nicht selten besteht die Angst, erneut einen Tumor zu entwickeln. Besonders groß ist diese Angst meist, wenn ein Nachsorgetermin ansteht. Es ist ratsam, den für die Nachsorge verantwortlichen Arzt auf das Thema anzusprechen. Er kann möglicherweise eine gezielte psychoonkologische Betreuung veranlassen.

Onkologische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung

Patienten mit einer Krebserkrankung wird nach der Erstbehandlung in aller Regel eine onkologische Rehabilitation angeboten. Sie soll helfen, den Übergang zurück in das normale Leben und insbesondere wieder zurück ins Berufsleben zu erleichtern. Zu unterscheiden ist zwischen einer Anschlussheilbehandlung, welche direkt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt, sowie einer medizinischen, einer beruflichen und einer sozialen Rehabilitations-Maßnahme. Dabei haben Krebspatienten fünf Jahre lang Anspruch auf drei Wochen Reha pro Jahr.

Die onkologische Rehabilitation erfolgt in spezialisierten Einrichtungen. Informationen darüber, wo eine solche Einrichtung zu finden ist, gibt es beim behandelnden Arzt, beim Sozialdienst der Klinik und bei den Reha-Beratungsstellen sowie den regionalen Krebsberatungsstellen.

Alle Maßnahmen müssen schriftlich beantragt werden. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Krebsbehandlung geschehen. Die Anschlussheilbehandlung muss zudem sofort beantragt und spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Krebsbehandlung begonnen werden. Eine Fristverlängerung ist aus zwingenden Gründen wie auch aus medizinischen Gründen möglich, zum Beispiel bei starken Beschwerden in Zusammenhang mit einer Bestrahlung. Ist die gesetzliche Rentenversicherung Kostenträger der Anschlussheilbehandlung, kann bis zu sechs Wochen nach Ende der Therapie die medizinische Rehabilitation angetreten werden. Darüber hinausgehende Fristverlängerungen sind grundsätzlich möglich und werden im Einzelfall gewährt. Die Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation kann ganztägig ambulant oder stationär erfolgen.

Bei der Antragsstellung unterstützen die oben genannten Beratungsstellen, denn die Formulare sind oftmals kompliziert. Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist das Einlegen eines Widerspruchs möglich und häufig erfolgreich.

Weiterführende Informationen bietet die Broschüre „Rehabilitation nach Tumorerkrankungen“ der Deutschen Rentenversicherung.

Anschlussheilbehandlung

Anschlussheilbehandlung

Üblicherweise erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Krebsbehandlung eine sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation genannt. Sie soll die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung abmildern.

Voraussetzung für eine AHB ist, dass die Ersttherapie des Tumors – also die Operation und eine eventuell notwendige Strahlenbehandlung – abgeschlossen ist. Eine ambulante Chemotherapie ist jedoch begleitend möglich. Die Maßnahme wird rasch nach dem Klinikaufenthalt begonnen, die Patienten sollten nicht länger als zwei Wochen zwischen der Zeit in der Klinik und dem Beginn der AHB zu Hause verbringen.

Das Krankenhaus stellt fest, ob eine AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft zudem, den Antrag zu stellen. Die Formulare zur Beantragung der onkologischen Rehabilitationsleistungen können Sie direkt aus dem Internet herunterladen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/reha_node.html

Medizinische Reha

Medizinische Reha

Ziel der medizinischen Reha ist es, den Behandlungserfolg zu sichern und eventuell bestehende körperliche Einschränkungen und Langzeitnebenwirkungen durch die Krebstherapie abzubauen. Eventuell müssen in der Reha noch bereits begonnene Behandlungen fortgeführt werden. Außerdem wird den Patienten meist eine Physiotherapie, eine Bewegungstherapie, Ernährungsberatung und auch eine psychoonkologische Betreuung angeboten.

Die medizinische Reha ist als stationäre oder auch als ambulante Reha in einer eigens darauf spezialisierten Reha-Einrichtung möglich.

Soziale und berufliche Reha

Soziale und berufliche Reha

Die soziale Reha hat das Ziel, Einschränkungen der Patienten abzumildern oder sogar zu beheben und somit eine mögliche Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Patienten sollen in die Lage versetzt werden, wieder selbstständig zu Hause zu leben und ihren normalen Alltag wieder aufnehmen zu können.

Bei der beruflichen Reha stehen Maßnahmen im Vordergrund, die dem Patienten die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz ermöglichen sollen. Hierzu gibt es verschiedene Modelle wie beispielsweise der langsame, stundenweise Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.

Kostenübernahme Ihrer Reha

Kostenübernahme Ihrer Reha

Die Kosten der Reha werden bei gesetzlich versicherten Patienten normalerweise von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen. Nach der Antragstellung klären die Versicherungen untereinander, welcher Träger für die Bezahlung welcher Leistungen der Reha zuständig ist.
Der zuständige Rentenversicherungsträger trägt üblicherweise die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen sich die Versicherten beteiligen, sofern eine stationäre Leistung erfolgt. Der Eigenanteil liegt bei höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn in einem Jahr bereits mehrere Krankenhausaufenthalte oder Anschlussrehabilitationen in Anspruch genommen werden, sind alle Tage der Zuzahlung zu berücksichtigen und gegenseitig anzurechnen. (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/02_ahb/ahb_node.html)
Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme von der Vertragsgestaltung abhängig und sollte vor Aufnahme der Reha mit der Krankenkasse geklärt werden.

Ablauf der Onkologischen Reha

Ablauf der Onkologischen Reha

Im Allgemeinen dauert eine onkologische Reha-Behandlung drei bis vier Wochen. Anders als die Anschlussheilbehandlung muss sie nicht unmittelbar nach Therapieabschluss erfolgen, sondern kann bis zu zwölf Monate nach der Behandlung angetreten werden. Währenddessen bleiben die Betroffenen normalerweise krankgeschrieben.

In den meisten Fällen erfolgt die Reha stationär, also mit einem durchgehenden Aufenthalt in der Reha-Klinik. Anders als im Krankenhaus haben die Patienten in aller Regel ein eigenes Zimmer. Welche Anwendungen im individuellen Fall sinnvoll und geplant sind, besprechen Sie zu Beginn der Reha mit dem in der Einrichtung zuständigen Arzt.

Bei Patienten, denen es körperlich wieder einigermaßen gut geht, ist außerdem einen teilstationäre Reha möglich. Dies bedeutet, dass die Betroffenen während der Woche in der Reha-Klinik bleiben, das Wochenende jedoch zu Hause verbringen können. Möglich ist oftmals auch eine ambulante Reha, bei der die Patienten tagsüber ihre Anwendungen in der Reha-Einrichtung erhalten, die Nacht jedoch zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld verbringen.