Warum Sie sich dazu beraten lassen sollten

Wie schon die Behandlung wird auch eine onkologische Rehabilitation , meist kurz Reha genannt, genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Das Ziel der onkologischen Reha ist es, Funktions- und Fähigkeitsstörungen, die durch eine Tumorerkrankung oder deren Therapie eingetreten sind, zu beseitigen oder zu minimieren. Eine Bestrahlung kann beispielsweise Hautveränderungen verursachen, die einer besonderen Behandlung bedürfen, während eine Operation unter Umständen Bewegungseinschränkungen verursacht, die durch eine Physiotherapie gelindert werden. Ob Sie eine Reha in Anspruch nehmen möchten, bleibt dabei Ihnen überlassen. Wir möchten Ihnen eine Orientierung geben, welche Möglichkeit es gibt und Fragen zum Thema Kostenübernahme beantworten:

Was steht mir als Patient zu?

Als Krebspatient steht Ihnen nach dem Ende Ihrer Behandlung eine Rehabilitation zu. Diese dauert in der Regel 3 Wochen, kann aber auch verlängert werden, wenn die betreuenden Ärzte Bedarf dafür feststellen sollten. Eine Reha kann entweder direkt an die Therapie oder den Krankenhausaufenthalt anschließen, als sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB). Diese sollte bestenfalls sofort nach der Behandlung, spätestens aber 14 Tage danach beginnen. Deshalb muss der Antrag möglichst früh gestellt werden. Ihr leitender Arzt wird Sie umfassend beraten, ob eine AHB für Sie empfehlenswert ist und Sie bei der Antragstellung unterstützen, genau wie der Kliniksozialdienst.

  • Ohne eine AHB haben Sie bis zu 12 Monate nach dem Abschluss der Erstbehandlung Zeit, eine onkologische Rehabilitation zu beginnen.
  • Nach dem Abschluss einer AHB oder Reha ist für Krebspatienten nach vier Jahren eine erneute Reha möglich.
  • Wenn der Gesundheitszustand es erfordert, kann der Nachsorgearzt auch innerhalb der ersten zwei Jahre eine erneute Rehabilitation verordnen.

Warum eine Beratung zur onkologischen Reha sinnvoll ist

Bei den meisten Patienten geht man davon aus, dass sie ihre Lebensqualität durch eine AHB oder Reha deutlich steigern können. Voraussetzung dafür ist, dass sie die richtigen Reha-Angebote erhalten. Was für Sie am besten ist, ist individuell: Ihr Arzt kann Ihnen hier die beste Einschätzung und Empfehlung geben. Ob Sie eine Reha dann antreten oder nicht, ist dabei Ihre Entscheidung. Wenn es Ihnen beispielsweise darum geht, nicht von Ihrer Familie getrennt zu sein oder schnell wieder ins Berufsleben einzusteigen, kann eine ambulante (teilstationäre) Reha für Sie der richtige Weg sein. Bei einer teilstationären Reha sind die Patienten bis zum Nachmittag im Rehabilitationszentrum und kehren für den Rest des Tages nach Hause zurück.

Ob stationär oder ambulant: Der Patient steht im Vordergrund

Eine onkologische Reha enthält je nach Bedarf des Patienten Unterstützungsangebote aus medizinischer und sozialer Perspektive. Körperliche Erholung kann so etwa durch Physio-, Schmerz- und/oder Bewegungstherapie gefördert werden. Viele Reha-Zentren spezialisieren sich inzwischen auf Krebserkrankungen, um ihren Patienten alle wichtigen Leistungen an einem Ort anbieten zu können, wie eine ergänzende psychoonkologische Betreuung oder eine Ernährungsberatung. Bei jüngeren Patienten steht außerdem die Vorbereitung auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben im Mittelpunkt.[1]

Kostenübernahme einer onkologischen Reha

Die Kostenübernahme Ihrer Reha fällt einem der Sozialversicherungsträger zu. Dient die Reha z.B. der gesundheitlichen Wiederherstellung, ist in der Regel Ihre Krankenkasse zuständig. Soll die Reha Ihre Erwerbstätigkeit bewahren oder wiederherstellen, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten. Sie können den Antrag bei jedem Leistungsträger stellen. Nach der Antragsstellung entscheiden diese untereinander, wer zuständig ist. Ihr Onkologe und der Kliniksozialdienst können Sie bei der Antragstellung unterstützen und Ihnen gleich den richtigen Ansprechpartner nennen, was die Bearbeitung etwas beschleunigt.

Ob und welche Zuzahlungen möglicherweise fällig sind, ist von mehreren Umständen abhängig. Das Einkommen spielt eine Rolle und ob die Reha als Anschlussheilbehandlung durchgeführt wird oder nicht. In der Regel fällt pro Tag einer zuzahlungspflichtigen Maßnahme ein Betrag von 10 Euro an. Allerdings sind diese Tage auf eine Höchstanzahl begrenzt. Außerdem werden sie mit den Tagen während der bisherigen Therapie verrechnet, an denen Sie bereits einen Eigenanteil leisten mussten, etwa für Krankenhausaufenthalte. Die Zahlen und Einkommensschwellen können jährlich angepasst werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quellen:

[1] https://www.krebshilfe.de/infomaterial/Blaue_Ratgeber/Wegweiser-zu-Sozialleistungen_BlaueRatgeber_DeutscheKrebshilfe.pdf, S. 55f. ; 
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232590/publicationFile/57299/rehabilitation_nach_tumorerkrankungen.pdf , S. 5.