Das Einfrieren von Eizellen und Spermien übernehmen künftig die Krankenkassen

Etwa 80 Prozent der Krebserkrankungen bei Patienten unter 40 Jahren können heute geheilt werden.[1] Nach der Behandlung steht für viele Patienten deshalb die Rückkehr in ein normales, gutes Leben nach dem Krebs mit einer möglichst hohen Lebensqualität an. Dazu gehört auch die Gründung einer Familie, wenn Sie sich eine wünschen. Allerdings können manche Krebstherapien die Fruchtbarkeit stark schädigen.

Das bringt junge Patienten in eine schwierige Lage. Plötzlich müssen sie sich mit einer so wichtigen Frage in einer kurzen Zeit auseinandersetzen. Die Entscheidung muss vor dem Beginn der Behandlung fallen, damit für den Fall einer möglichen Unfruchtbarkeit vorgesorgt werden kann.

Es gibt sichere Methoden, um Ihnen die Chance zu bewahren, Kinder zu bekommen, sowohl für Frauen wie auch Männer. Dazu werden zum Beispiel gesunde Spermien, Eizellen, Eierstock- oder Hodengewebe entnommen, eingefroren und für einen späteren Zeitpunkt aufbewahrt (= Kryokonservierung). Nach dem Ende der Krebsbehandlung kann damit eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden, wenn die Fruchtbarkeit zu stark beeinträchtigt wurde.

Bisher mussten Patienten die Kosten dafür selbst tragen. Das Einfrieren von Spermien kostet etwa einmalig 500 Euro, während die Sicherung von Eizellen bis zu 4.300 Euro kosten kann. Zusätzlich kostet die Lagerung jedes Jahr etwa 300 Euro.[2] Doch das ändert sich nun.

Gesetzesänderung im Mai 2019: Kryokonservierung wird Kassenleistung

Im Mai 2019 trat in Deutschland eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für Krebspatienten zu übernehmen, wenn ihre Fruchtbarkeit durch eine Therapie gefährdet wird. Das Gesetz gilt für Frauen bis zur Vollendung des 40. und für Männer des 50. Lebensjahres.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat allerdings erst ein Prozess begonnen. Verschiedene Bundesgremien beraten nun über eine Richtlinie für die Krankenkassen, die die Kostenübernahme der Kryokonservierung regelt. Bis alle Beratungen abgeschlossen sind, kann es bis zur zweiten Jahreshälfte 2020 dauern. So lange können die Krankenkassen noch Anträge auf Kostenübernahme ablehnen. Die Deutsche Stiftung für Junge Erwachsene mit Krebs empfiehlt Betroffenen, dennoch einen Antrag zu stellen und im Falle einer Ablehnung Widerspruch einzureichen. Die Stiftung bietet einen Überblick zu den Möglichkeiten und Vorlagen für Anträge für Patienten an.  

Die richtige Zeit für die Entscheidung ist vor der Therapie

Manchmal liegt es an der Krebserkrankung selbst, häufiger aber an den notwendigen Behandlungen, dass sowohl Frauen wie Männern unfruchtbar werden können. Eine Schwangerschaft oder Zeugung auf natürlichem Wege sind danach oft nicht mehr möglich ist. Besonders Chemo- und Strahlentherapien richten sich zwar stärker gegen Krebszellen, können aber auch gesunde Zellen schädigen. Wirken sie an den Geschlechtsorganen, können sie so die Fruchtbarkeit verringern. Deswegen ist es für Patienten wichtig, vor dem Therapiebeginn zu entscheiden, ob sie Maßnahmen ergreifen möchten, um ihre Furchtbarkeit zu erhalten.

Bei Kindern und Jugendlichen, die eine Krebstherapie durchlaufen müssen, scheint das Thema Kinderwunsch noch weit entfernt. Dabei kann die Fruchtbarkeit von Jugendlichen, die die Pubertät durchlaufen haben, mit den gleichen Methoden erhalten werden wie bei Erwachsenen. Auch für Mädchen vor der Pubertät gibt es bereits anerkannte Verfahren. Bei vorpubertären Jungen sind die Verfahren der Kryokonservierung von Hodengewebe noch im Entwicklungsstadium.

Ärztliche Aufklärung zur Fruchtbarkeit sollte fester Bestandteil der Krebsberatung sein

Vielleicht haben Sie schon für sich oder mit Ihrem Partner die Familienplanung geklärt. Wenn Sie sich Kinder wünschen, sollten Sie das so früh wie möglich mit Ihrem Onkologen besprechen. Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt einmal eine Familie gründen möchten, kann eine Kryokonservierung Ihnen die Möglichkeit erhalten, Ihre Entscheidung nach der Therapie zu treffen. Nicht immer sprechen es die behandelnden Ärzte im Rahmen der Diagnosestellung selbst an – zögern Sie deshalb nicht, so früh wie möglich nachzufragen. Die Beratung ist Ihr gutes Recht. Ihr Onkologe schätzt ein, ob Ihre Fruchtbarkeit eingeschränkt werden kann und überweist Sie ggf. an einen Kinderwunschspezialisten oder -zentrum. Zudem kann ihr Kinderwunsch auch in die Entscheidung einbezogen werden, welche Therapie durchgeführt werden soll.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Krebsinformationsdienst
Deutsche Krebsgesellschaft
FertiProtekt

Quellen

[1] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/bundesrat-bestaetigt-neues-gesetz-zugunsten-junger-krebspatienten/
[2] https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/wissen/unfruchtbarkeit-bei-krebs/fruchtbarkeitserhaltung