Nachsorge

Ablauf und Ziele der Nachsorge
Zwar zielen vor allem die Chemotherapie und die Strahlenbehandlung darauf ab, die Tumorzellen zu schädigen und abzutöten, sie können aber auch die gesunden Körperzellen angreifen und in ihrer Funktion beeinträchtigen.
Möglicherweise auftretende Spätfolgen an den Organen frühzeitig zu entdecken, ist Ziel der Nachsorge. Abhängig von der Tumorart gibt es deshalb für Patienten spezielle Nachsorgeprogramme. Sie dienen dazu, den Gesundheitszustand des Patienten langfristig zu überwachen. Zeigen sich dabei Auswirkungen der Krebstherapie auf das Herz, die Nieren oder andere Organe, kann bei rechtzeitiger Diagnose durch geeignete Behandlungsmaßnahmen versucht werden, potenzielle Beeinträchtigungen und Komplikationen abzuwenden.
Ein weiteres Ziel der Nachsorgeprogramme ist, einen möglichen neuen Tumor, ein sogenanntes Rezidiv, frühzeitig zu entdecken. Ein Zweittumor kann auch in einem anderen Organ entstehen, was in den Nachsorgeuntersuchungen ebenfalls untersucht wird. Die meisten Krebserkrankungen gelten nach fünf Jahren ohne Rückfall als geheilt. Bei manchen Erkrankungen setzen Ärzte auch längere Zeiträume an, während bestimmte Tumorarten wie eine chronische Leukämie ein Leben lang untersucht und behandelt werden müssen.

Onkologische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung
Patienten mit einer Krebserkrankung wird nach der Erstbehandlung in aller Regel eine onkologische Rehabilitation angeboten. Sie soll helfen, den Übergang zurück in das normale Leben und insbesondere wieder zurück ins Berufsleben zu erleichtern. Zu unterscheiden ist zwischen einer Anschlussheilbehandlung, welche direkt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt, sowie einer medizinischen, einer beruflichen und einer sozialen Rehabilitations-Maßnahme. Dabei haben Krebspatienten fünf Jahre lang Anspruch auf drei Wochen Reha pro Jahr.
Die onkologische Rehabilitation erfolgt in spezialisierten Einrichtungen. Informationen darüber, wo eine solche Einrichtung zu finden ist, gibt es beim behandelnden Arzt, beim Sozialdienst der Klinik und bei den Reha-Beratungsstellen sowie den regionalen Krebsberatungsstellen.
Alle Maßnahmen müssen schriftlich beantragt werden. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Krebsbehandlung geschehen. Die Anschlussheilbehandlung muss zudem sofort beantragt und spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Krebsbehandlung begonnen werden. Eine Fristverlängerung ist aus zwingenden Gründen wie auch aus medizinischen Gründen möglich, zum Beispiel bei starken Beschwerden in Zusammenhang mit einer Bestrahlung. Ist die gesetzliche Rentenversicherung Kostenträger der Anschlussheilbehandlung, kann bis zu sechs Wochen nach Ende der Therapie die medizinische Rehabilitation angetreten werden. Darüber hinausgehende Fristverlängerungen sind grundsätzlich möglich und werden im Einzelfall gewährt. Die Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation kann ganztägig ambulant oder stationär erfolgen.
Bei der Antragsstellung unterstützen die oben genannten Beratungsstellen, denn die Formulare sind oftmals kompliziert. Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist das Einlegen eines Widerspruchs möglich und häufig erfolgreich.
Weiterführende Informationen bietet die Broschüre „Rehabilitation nach Tumorerkrankungen“ der Deutschen Rentenversicherung.